Sondernutzungsgebühren auch 2022 erlassen

Die Corona-Pandemie sorgt nach wie vor in vielen Branchen für enorme Einbußen. Durch die Omikron-Variante ist ein Ende der Krise nicht in Sicht. Vor allem in der Gastronomie sind weiterhin viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Denn trotz 2G+ steigen die Kosten durch zusätzliche Kontrollen und für die Hygienemaßnahmen bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen.

„Wir von CDU und Grünen möchten ein Zeichen der Solidarität setzen. Wir beantragen, auch in diesem Jahr keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie und Außenstellflächen im Einzelhandel zu erheben“, sind sich die Fraktionsvorsitzende der CDU Karla Palussek und der Co. Fraktionssprecher von Bündnis 90 / Die Grünen Peter Huppertz einig.

Ausnahmeregelung verlängern

Bereits im Mai 2020 und im Januar 2021 waren auf Antrag u. a. der CDU-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen die Sondernutzungssatzung geändert worden. Zum einen verzichtete damit die Stadt auf die Gebühren und zum anderen konnten die Flächen großzügig ausgeweitet werden. Diese Ausnahmeregelung soll für 2022 verlängert werden. „Wir wollen die Frechener Gastronomen unterstützen, die mit ihren Betrieben ja zum gesellschaftlichen Leben in Frechen beitragen und das ist gerade in Pandemiezeiten wichtig“, so Huppertz und Palussek.