Untertitel: Antrag soll sicherstellen, dass Frechen keine Landesförderung ungenutzt lässt.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Frechen fordert die Verwaltung auf, alle Möglichkeiten zur Teilnahme am Förderprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier “ konsequent zu nutzen. Das Land NRW stellt hier hohe Mittel im Rahmen des Strukturwandels den Kommunen im Rheinischen Revier zur Verfügung. Damit leistet die CDU-geführte Landesregierung einen wichtigen Beitrag, die Kommunen vor Ort zu entlasten und zukunftsfähig aufzustellen. Mit einem entsprechenden Antrag möchte die Fraktion sicherstellen, dass mögliche Landesmittel für die energetische Modernisierung städtischer Gebäude nicht ungenutzt bleiben.
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wurde Anfang Juni unter geänderten Bedingungen erneut geöffnet. Gefördert werden unter anderem energetische Sanierungen von Rathäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen und weiteren kommunalen Einrichtungen. Ziel ist es, den Energieverbrauch dauerhaft zu senken, Betriebskosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
„Gerade in der aktuellen Haushaltslage können wir es uns nicht leisten, auf Fördermittel zu verzichten. Jeder Euro, den das Land übernimmt, entlastet den städtischen Haushalt und schafft finanziellen Spielraum für andere wichtige Aufgaben,” erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Hoss.
Mit ihrem Antrag möchte die CDU von der Verwaltung unter anderem wissen, ob bereits Förderanträge gestellt wurden, welche Gebäude grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen und welche energetischen Sanierungsmaßnahmen aus Sicht der Verwaltung Priorität haben.
„Energetische Sanierungen sind eine Investition in die Zukunft unserer Stadt. Sie senken langfristig die Energiekosten, verbessern die Qualität unserer öffentlichen Gebäude und entlasten dauerhaft den Haushalt. Deshalb sollten wir alle verfügbaren Fördermöglichkeiten ausschöpfen”, betonte Thomas Okos, Landtagsabgeordneter.
Die CDU-Fraktion appelliert an die Verwaltung, die zur Verfügung stehenden Fördermittel zügig zu prüfen und – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – entsprechende Anträge einzureichen.