Die Stadtbücherei in Frechen ist bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen sehr beliebt. Doch an Sonn- und Feiertag ist sie geschlossen. Dabei dürfen öffentliche Bibliotheken in NRW seit Anfang Juni an solchen Tagen öffnen. Eine entsprechende Landesverordnung ist rechtmäßig, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter sehen in Bibliotheken Kulturorte wie Theater und Museen. „Das sind Orte der Kommunikation, der gesellschaftlichen Integration, der Information, der Bildung, ein Ort für Familien sowie kulturelle Veranstaltungsorte“, sagt die CDU-Stadtverordnete Sylvia Knecht.
Stadtbücherei auch sonntags öffnen
Das macht aber auch einen Einsatz von Angestellten und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in öffentlichen Bibliotheken erforderlich. Für diese Fälle sieht das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen vor. „Wenn damit die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung bedient werden“, ergänzt Knecht. Natürlich müssen dann auch besonders die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berücksichtigt werden.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Umsetzung der Öffnung der öffentlichen Bibliothek an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Frechen möglich ist. „Vielleicht können wir zunächst eine zeitlich angepasste Probephase anbieten“, schlägt Knecht vor.